Gesundheitsrecht, die Gesamtheit der Rechtsvorschriften im Gesundheitswesen. Gesetzgebungstechnisch gehört das Gesundheitswesen in Deutschland in wichtigen Bereichen zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Artikel 74 Ziffer 19, 19 a, 20 Grundgesetz), sonst zur Länderkompetenz. Das Gesundheitsrecht umfasst das Recht des Gesundheitsschutzes und der Krankheitsbekämpfung, der Heilmittel, Heilberufe, des Apothekenwesens sowie der Gesundheitseinrichtungen und -verwaltung.

Dem Gesundheitsschutz und der Krankheitsbekämpfung dienen zahlreiche, die Abwehr von Gesundheitsgefahren bezweckende Regelungen, dem (präventiven) Gesundheitsschutz z. B.

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Quellenangabe
Brockhaus, Gesundheitsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gesundheitsrecht