Gesundheitsreform, besonders seit der Eingliederung des Krankenversicherungsrechts in das 5. Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) 1989 Bezeichnung für umfassende gesetzliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zuvor wurde im Allgemeinen von Kostendämpfungsgesetzen gesprochen, mit denen seit 1977 in erster Linie versucht wurde, die Beitragssatzsteigerungen zur GKV zu begrenzen. Leitlinie des Gesetzgebers ist seitdem insofern der Grundsatz der »einnahmenorientierten Ausgabenpolitik«, nach dem die Ausgaben der GKV nicht stärker steigen sollen als deren Einnahmen.

1989 trat mit dem Gesundheits-Reformgesetz (GRG) die sogenannte

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Quellenangabe
Brockhaus, Gesundheitsreform. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gesundheitsreform