Gewerbe [mittelhochdeutsch »Geschäft«], Wirtschaftstätigkeit, die nach juristischer Definition folgende Merkmale aufweist: Sie ist erlaubt (nicht gesetzlich verboten), erfolgt dauerhaft (nachhaltig), selbstständig (auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und eigenes Risiko) und zur Erzielung von Gewinn. Kein Gewerbe sind Tätigkeiten, die als Urproduktion zu qualifizieren sind (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Bergbau), freie Berufe und die Verwaltung eigenen Vermögens. Umstritten ist, inwieweit erlaubte, aber allgemein

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Quellenangabe
Brockhaus, Gewerbe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gewerbe