Gewerberecht, die Gesamtheit der Bestimmungen zur Regelung der Gewerbe. Das Gewerberecht hat sich aus dem Polizeirecht zu einem selbstständigen Rechtsgebiet innerhalb des Wirtschaftsverwaltungsrechts entwickelt und unterliegt in Deutschland der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Artikel 74 Ziffer 11 GG). Eine wichtige Grundlage ist die Gewerbeordnung (GewO) von 1869, gültig in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. 2. 1999, wobei weitere wichtige Materien in Sondergesetzen geordnet sind (z. B. Handwerksordnung, Gaststättengesetz, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Produktsicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz). Die GewO geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus und

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Werke

Weiterführende Literatur:

S. Robinski: Gewerberecht (22001);
W. Fasching u. a.: Gewerberecht (Wien 2
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Quellenangabe
Brockhaus, Gewerberecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gewerberecht