gewohnheitsmäßiges Handeln, Strafrecht: strafbegründendes (z.B. § 284 Absatz 2 StGB, unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels)

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Quellenangabe
Brockhaus, gewohnheitsmäßiges Handeln (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gewohnheitsmässiges-handeln-strafrecht