Giroverkehr [ˈʒiːro-], der bargeldlose Zahlungsverkehr durch Ab- und Zuschreiben (Belastung und Gutschrift) der Beträge auf den Konten der Bank- oder Sparkassenkunden, z. B. aufgrund eines Überweisungsvertrages (Überweisung). Die Durchführung des Giroverkehrs wird als Girogeschäft bezeichnet. Die Teilnahme am Giroverkehr setzt voraus, dass der Zahlende und der Zahlungsempfänger ein Girokonto (auch Kontokorrentkonto genannt) bei einem Kreditinstitut unterhalten. Sparkonten sind nicht für den Giroverkehr zugelassen. Neben dem Überweisungsauftrag dienen auch Einzugsermächtigungen

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Quellenangabe
Brockhaus, Giroverkehr. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/giroverkehr