Gleichheit, Recht: Ihre verfassungsrechtliche Gewährleistung hat die Gleichheit v. a. in dem Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz gefunden. Es ist aus dem naturrechtlichen Satz von der angeborenen und unveräußerlichen Gleichheit des Menschen hervorgegangen; nach dem (nord)amerikanischen und französischen Vorbild wurde es auch in die deutschen Verfassungen des 19. Jahrhunderts übernommen. Zunächst wurde die Gleichheit vor dem Gesetz nur als Gleichheit der Rechtsanwendung (»ohne Ansehen der Person«) verstanden, Ungleichheiten der Gesetzgebung also hingenommen. In der Weimarer Republik setzte sich allmählich die

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Quellenangabe
Brockhaus, Gleichheit (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gleichheit-recht