Glücksspiel, Veranstaltung, bei der die Entscheidung über Gewinn und Verlust (mit Vermögenswert) nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen und vom Grad der Aufmerksamkeit der Spieler, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall bestimmt wird.

Die öffentliche sowie die in geschlossenen Gesellschaften gewohnheitsmäßig betriebene Veranstaltung von Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht; strafbar (Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen, § 284 StGB) ist auch die Beteiligung hieran sowie das

(79 von 585 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Glücksspiel. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/glucksspiel