Gratifikation [lateinisch »Gefälligkeit«] die, -/-en, eine Sonderzuwendung, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber neben der eigentlichen Arbeitsvergütung (Lohn/Gehalt) aus bestimmten Anlässen (Firmenjubiläen, Weihnachten) gewährt wird. Gratifikationen gelten nicht als Schenkung, sondern als Abgeltung erbrachter Arbeitsleistungen und als Anreiz, diese in der Zukunft fortzusetzen (Anreizsystem).

Auf den

(44 von 321 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Gratifikation. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gratifikation