Grenze [mittelhochdeutsch greniz(e), aus dem Westslawischen], Recht: vorgestellte Linie, die als Staatsgrenze das Gebiet zweier Staaten, als Verwaltungsgrenze die örtlichen Zuständigkeiten von Behörden, als Gemeindegrenze oder Kreisgrenze die Gebiete von kommunalen Gebietskörperschaften scheidet. Der Grenzverlauf ist durch Normen des Völker-, Staats- oder Verwaltungsrechts bestimmt und im Gelände durch Grenzzeichen markiert.

Im Staatsrecht und im Völkerrecht ist die Rechtslage der staatlichen Grenzen durch völkerrechtliche oder durch staatsrechtliche Normen geregelt. Ein fundamentaler Grundsatz des Völkerrechts ist die wechselseitige Unverletzlichkeit der

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Werke

Weiterführende Literatur:

W. von Bredow: Grenzen. Eine Geschichte des Zusammenlebens vom Limes
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Quellenangabe
Brockhaus, Grenze (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/grenze-recht