Grunderwerbsteuer, eine Steuer auf Vorgänge des Rechtsverkehrs, die einen Wechsel in der Person des Grundstückseigentümers (oder auch des Verwertungsberechtigten) zum Gegenstand haben.

Das Grunderwerbsteuerrecht ist seit 1983 bundeseinheitlich geregelt (Grunderwerbsteuergesetz [GrEStG] in der Fassung vom 26. 2. 1997). Der Grunderwerbsteuer unterliegen in erster Linie Kaufverträge (§ 1 GrEStG).

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Werke

Weiterführende Literatur:

Grunderwerbsteuergesetz. Kommentar, begründet v. E. P. Boruttau u. O. Klein, bearbeitet v.
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Quellenangabe
Brockhaus, Grunderwerbsteuer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/grunderwerbsteuer