Mit der Anerkennung der Menschenwürde als oberstem Verfassungsprinzip ist eine Wertentscheidung gegeben, die eine einfache Trennung zwischen Grundwerten und Grundrechten verbietet, jedoch eine differenzierte Zuordnung und Vermittlung erfordert. Weithin unbestritten bestimmen die Grundrechte

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Quellenangabe
Brockhaus, Grundwerte und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/grundwerte/grundwerte-und-recht