guter Glaube, lateinisch bona fides, im Recht die Überzeugung, dass man sich bei einer bestimmten Handlung oder in einem bestimmten Zustand in seinem guten Recht befinde, besonders, dass man Rechte vom Berechtigten erworben habe. Im Interesse des redlichen Rechtsverkehrs schützt v. a. das bürgerliche Recht den durch den äußeren Rechtsschein begründeten guten Glauben (Gutglaubensschutz),

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Quellenangabe
Brockhaus, guter Glaube. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/guter-glaube