Haftung, Recht: Im engeren Sinn bedeutet Haftung, dass das Vermögen einer Person dem Zugriff der Gläubiger unterliegt; Haftung wird durch Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren verwirklicht (Vermögenshaftung im Unterschied zur Haftung des Schuldners mit seiner Person, die nur in

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Quellenangabe
Brockhaus, Haftung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/haftung-recht