Handlungsfreiheit, allgemeine Handlungsfreiheit, Verfassungsrecht: das in Artikel 2 Absatz 1 GG gewährte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das in der Freiheit besteht, alles zu tun,

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Quellenangabe
Brockhaus, Handlungsfreiheit (Verfassungsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/handlungsfreiheit-verfassungsrecht