Handlungsgehilfe, kaufmännischer Angestellter, ein Angestellter, der in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt angestellt ist, z. B. der Buchhalter, Verkäufer, Einkäufer, Handlungsreisende (Geschäftsreisende). Das Recht der Handlungsgehilfen ist in den §§ 59 ff.

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Quellenangabe
Brockhaus, Handlungsgehilfe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/handlungsgehilfe