Das Handwerksrecht ist Teil des Gewerberechts. Seine Grundlagen sind in der Handwerksordnung in der Fassung vom 24. 9. 1998 (letzte Änderung vom 25. 7. 2013) geregelt, die als Ordnungsrahmen zur Förderung des Handwerks, zum Erhalt seines Leistungsstandes und seiner Leistungsfähigkeit, zur Sicherung des Nachwuchses für die gesamte gewerbliche Wirtschaft und subsidiär als Instrument des Verbraucherschutzes konzipiert ist. Welche Gewerbe als Handwerk betrieben werden können, bestimmt sich nach den Anlagen A (zulassungspflichtige Gewerbe) und B (zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe) zu diesem Gesetz. Der

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/handwerk/recht