Hauptverhandlung, im Strafprozess der zweite und wesentliche Teil des Hauptverfahrens. Die öffentliche und mündliche Hauptverhandlung findet in ununterbrochener Gegenwart der Richter und Schöffen sowie der Staatsanwaltschaft und eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle statt. Der Strafrichter kann in der Hauptverhandlung

(38 von 265 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Hauptverhandlung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/hauptverhandlung