Hausfrieden, das Recht ungestörter Betätigung in Wohnung (dazu gehören auch Treppen, Keller und z. B. ein Wohnwagen), Geschäftsräumen und innerhalb eines befriedeten Besitztums (z. B. Garten, leer

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Quellenangabe
Brockhaus, Hausfrieden. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/hausfrieden