Herkunftslandprinzip, Wirtschaft und Politik: Grundsatz bei grenzüberschreitenden, v. a. internationalen Bewegungen von Personen, Produktionsfaktoren (Arbeitskräften, Kapital) oder Gütern (einschließlich Dienstleistungen), nach dem bei verschiedenen rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen Regelungen im Herkunftsland und im Zielland diejenigen des Herkunftslands auch dann noch (zumindest für eine bestimmte Zeit) Gültigkeit haben, wenn das betreffende Subjekt sich im Zielland aufhält beziehungsweise dort eingesetzt wird.

So sieht in der sozialen Sicherung das – theoretisch realisierbare, in diesem Bereich

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Quellenangabe
Brockhaus, Herkunftslandprinzip (Wirtschaft). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/herkunftslandprinzip-wirtschaft