Es gilt die Verfassung vom 1.12.1946 (mit späteren Änderungen). Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten, der zusammen mit den von ihm ernannten Ministern die Landesregierung bildet und über Richtlinienkompetenz verfügt. Die Regierungsgeschäfte können nur aufgenommen werden, nachdem der Landtag der Regierung das Vertrauen ausgesprochen hat. Der

(45 von 320 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/hessen-20/recht