Hilfsmittel (Sozialrecht)
Hilfsmittel, Sozialrecht: die zum Ausgleich bestehender körperlicher Defekte dienenden Gegenstände, die an die
(13 von 92 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Hilfsmittel (Sozialrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/hilfsmittel-sozialrecht