Hirntod, endgültiger, nicht behebbarer Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm nach schweren Gehirnschädigungen. Als Voraussetzungen für den Hirntod werden primäre Hirnschädigungen (z. B. durch interkranielle Blutungen oder nach schweren Schädelhirntraumen) von sekundären Hirnschädigungen (z. B. nach länger anhaltendem Ausfall der Herzfunktion) unterschieden. Beim Hirntod ist die

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Quellenangabe
Brockhaus, Hirntod. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/hirntod