Hochverrat, Straftatbestand, der erfüllt ist, wenn es jemand unternimmt (oder wenigstens versucht), mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (Bestandshochverrat, z. B. durch Aufhebung ihrer

(30 von 208 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Hochverrat. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/hochverrat