Honorar [lateinisch »Ehrensold«] das, -s/-e, im alten römischen Recht das freiwillig gegebene Entgelt für Leistungen höherer Art, die in ihrem wirtschaftlichen Wert nicht schätzbar waren, z. B. die eines Arztes oder Juristen.

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Quellenangabe
Brockhaus, Honorar. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/honorar