Höchstgeschwindigkeit, Straßenverkehrsrecht: die im Straßenverkehr maximal zulässige Geschwindigkeit. Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält sowohl generelle Verbote, bestimmte Höchstgeschwindigkeiten zu überschreiten, als auch sogenannte Streckenverbote, die durch Beschilderung (§ 41 StVO, Zeichen 274) angeordnet werden. Ferner gibt es allgemeine Geschwindigkeitsvorschriften.

Generell zulässige Höchstgeschwindigkeit: Nach §§ 3 Absatz 3, 18 Absatz 5 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit: 1) innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h (gilt aber nicht für innerörtliche Autobahnen), 2) außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h, jedoch nur für Pkw ohne Anhänger und andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen

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Quellenangabe
Brockhaus, Höchstgeschwindigkeit (Straßenverkehrsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/höchstgeschwindigkeit-strassenverkehrsrecht