Höferecht, landwirtschaftliches Sonderrecht, das der Zerstückelung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Erbfolge entgegenwirken und wirtschaftlich gesunde Betriebe erhalten soll. Dieses Ziel wird durch eine Sondererbfolge (Anerbenrecht) erstrebt, nach der beim Erbfall nur einer der Miterben den Hof erbt. Die Miterben werden auf einen geldwerten Abfindungsanspruch beschränkt. Vorläufer der gültigen Regelungen war das nationalsozialistische Reichserbhofgesetz vom 29. 3. 1933, das das bis dahin geltende Landesrecht verdrängte; dieses Gesetz wurde 1947 aufgehoben. Auf die Höfeordnung der damaligen britischen Besatzungszone geht die

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Quellenangabe
Brockhaus, Höferecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/höferecht