Immunität, Recht: im Staatsrecht der Schutz der Abgeordneten (Mitglieder der Volksvertretungen) vor Strafverfolgung und anderer Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit (parlamentarische Immunität). Sie beginnt mit der Annahme der Wahl, schützt aber den Abgeordneten nicht, der bei Begehung der Tat oder am folgenden Tag festgenommen wird. Da die Immunität primär ein Recht des Parlaments (dessen Funktionsfähigkeit

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Quellenangabe
Brockhaus, Immunität (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/immunität-recht