in dubio pro reo
in dubio pro reo [lateinisch »im Zweifel(sfall) für den Angeklagten«], Grundsatz des
(12 von 84 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
in dubio pro reo.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/in-dubio-pro-reo