in dubio pro reo [lateinisch »im Zweifel(sfall) für den Angeklagten«], Grundsatz des

(12 von 84 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, in dubio pro reo. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/in-dubio-pro-reo