Indemnität [lateinisch indemnitas »Schadloshaltung«] die, -, Straflosigkeit des Abgeordneten für Abstimmungen oder Äußerungen im Parlament. Artikel 46 Absatz 1 GG (ebenso § 36 StGB) und

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Quellenangabe
Brockhaus, Indemnität. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/indemnität