indizieren (Jugendmedienschutzrecht)
indizieren [lateinisch »anzeigen«], Jugendmedienschutzrecht: durch behördlichen Beschluss die Verbreitung, den Verkauf
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Quellenangabe
Brockhaus,
indizieren (Jugendmedienschutzrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/indizieren-jugendmedienschutzrecht