Industrie- und Handelskammer, Abkürzung IHK, branchenübergreifender Verband aus Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen.

Selbstverwaltungsorganisation in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft aller im Kammerbezirk tätigen Gewerbetreibenden, ohne das Handwerk (Handwerkskammer). Grundlage ist das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der IHK vom 18.12.1956. Vor 1922 waren u. a. auch die

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Quellenangabe
Brockhaus, Industrie- und Handelskammer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/industrie-und-handelskammer