Umsetzung
Das Gesetz legt in § 6 die meldepflichtigen Krankheiten fest und regelt in § 8 den Personenkreis der zur Meldung verpflichteten
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Quellenangabe
Brockhaus,
Umsetzung.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/infektionsschutzgesetz/umsetzung