Informationsfreiheit, das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Zeitungen, Hörfunk, Fernsehen) ohne staatliche Beschränkungen zu unterrichten. In Deutschland ist die Informationsfreiheit in Artikel 5 Absatz 1 GG neben der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit ausdrücklich als Grundrecht gewährleistet. Sie gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen

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Quellenangabe
Brockhaus, Informationsfreiheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/informationsfreiheit