Inkasso [italienisch, zu incassare »Geld einziehen«] das, -s/-s, Einziehen von fälligen Forderungen, besonders von Rechnungen, Wechseln und Schecks. Vor Einziehung einer Forderung kann diese

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Werke

Weiterführende Literatur:

Das Inkasso-Handbuch, herausgegeben von W. Seitz u. a. (42007);
T. Wedel:
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Quellenangabe
Brockhaus, Inkasso. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/inkasso