Inkompatibilität (Staatsrecht)
Inkompatibilität die, -/-en, Staatsrecht: die Unzulässigkeit der gleichzeitigen Bekleidung mehrerer Ämter durch eine Person, insbesondere solcher Ämter, die verschiedenen Staatsgewalten zugehören. Die Inkompatibilität sichert in erster Linie die Gewaltenteilung gegen eine personelle Gewalten- und Funktionenhäufung. Das Grundgesetz ordnet einige Inkompatibilitäten für die
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Quellenangabe
Brockhaus,
Inkompatibilität (Staatsrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/inkompatibilität-staatsrecht