innerdeutscher Verkehr, bis zur staatlichen Wiederherstellung deutschen Einheit (3. 10. 1990) Bezeichnung für 1) den Güter-, Personen-, und Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, 2) den Transitverkehr von der Bundesrepublik Deutschland nach Berlin (West) und umgekehrt (Berlinverkehr). Rechtsgrundlage des landgebundenen Verkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sowie des Transitverkehrs in Drittstaaten war seit 1972 der Verkehrsvertrag; nicht geregelt waren der Personenverkehr mit Seepassagier- und Binnenschiffen und der Luftverkehr. Gemäß Artikel 11 galt im Eisenbahnverkehr das Personenbeförderungs- und Frachtrecht

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Quellenangabe
Brockhaus, innerdeutscher Verkehr. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/innerdeutscher-verkehr