Inquisition [lateinisch »(gerichtliche) Untersuchung«] die, -/-en, nach dem Verfahren des Inquisitionsprozesses benannte, v. a. von kirchlichen Institutionen seit dem Mittelalter betriebene und meist mit staatlicher Hilfe durchgeführte Verfolgung von Häretikern. – Das kirchliche Vorgehen gegen Häretiker war ursprünglich Sache der Bischöfe. Seitdem das Christentum im Römischen Reich Staatsreligion war, konnten Häretiker (z. B. Donatisten und Manichäer) auch reichsgesetzlich verfolgt werden (Edikt Theodosius' I. von 380/381), wobei die Strafmaßnahmen von Güterkonfiskation, Aberkennung der bürgerlichen Rechte, Verbannung bis hin zur Todesstrafe reichten. Die Inquisition als

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Papst Pius V. (1504-72). Er war von

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Quellenangabe
Brockhaus, Inquisition. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/inquisition