Insidergeschäfte [ˈinsaɪdə(r)-], Geschäfte, bei denen Investoren ihnen zugängliche Insiderinformationen nutzen, um daraus wirtschaftliche Vorteile zu ziehen.

Nachdem in Deutschland zunächst nur freiwillige, nicht rechtsverbindliche Selbstbeschränkungsvorschriften (Insiderrichtlinien) galten, sind Insidergeschäfte seit 1994 verboten, wobei zunächst zwischen Primärinsidern (v. a. Geschäftsführung, Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) und Sekundärinsidern (Dritte, die gewollt oder

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Quellenangabe
Brockhaus, Insidergeschäfte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/insidergeschäfte