Insolvenzarbeitsrecht, arbeitsrechtliche Vorschriften, die während des Insolvenzverfahrens gelten. Grundsätzlich gelten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen auch während des Insolvenzverfahrens weiter, jedoch ergeben sich zusätzliche Regelungen aus der Insolvenzordnung (InsO) vom 5. 10. 1994 (mit Änderungen).

Zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger (Insolvenzgläubiger, § 38 InsO), die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben, wozu auch die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Arbeitsentgelt aus der Zeit vor der Eröffnung des Verfahrens gehören, dient die Insolvenzmasse. Der frühere Vorrang von Lohn- und

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Quellenangabe
Brockhaus, Insolvenzarbeitsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/insolvenzarbeitsrecht