Insolvenzplan, Kernstück der am 1. 1. 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung vom 5. 10. 1994 (§§ 217–253). Der Zweck des neu eingeführten Insolvenzplans ist es, den Beteiligten einen Rechtsrahmen für die einvernehmliche Bewältigung der Insolvenz im Wege von Verhandlungen und privatautonomen Austauschprozessen zu ermöglichen. Durch einen

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Quellenangabe
Brockhaus, Insolvenzplan. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/insolvenzplan