Um 900 setzte sich im sunnitischen Islam die Mehrheitsmeinung durch, dass nunmehr die rechtlichen Regelungen für alle wichtigen Fragen von den führenden Autoritäten der Rechtsschulen gefunden und formuliert seien und fortan dem einzelnen Gelehrten das Bemühen um eigenständige Normenfindung mittels der Vernunft (Idjtihad) anhand der genannten Grundlagen nicht mehr erlaubt sei. Diese Tendenz führte zu der falschen Annahme, dass das islamische Recht damit in Erstarrung verfallen sei.

Die Forderung nach einer Reform des islamischen Rechts (»Öffnung des Tores des Idjtihad«)

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Quellenangabe
Brockhaus, Geschichte des islamischen Rechts. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/islamisches-recht/geschichte-des-islamischen-rechts