Islamisches Recht, arabisch Scharia, türkisch Şeriat [ʃ-], Scheriat, das religiös begründete, auf Offenbarung zurückgeführte Recht

(15 von 103 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Grundlagen und Rechtsschulen

Das islamische Recht ist ein Juristenrecht; nicht ein staatlicher Gesetzgeber, sondern die gelehrten Juristen entwickeln seine Normen. Die islamische Jurisprudenz teilt die menschlichen Verhaltensweisen nicht nur in »erlaubt« (arabisch halal) und »verboten« (arabisch haram) ein, sondern darüber hinaus in die

(40 von 280 Wörtern)

Fachbereiche des islamischen Rechts

Das traditionelle islamische Strafrecht unterscheidet drei Kategorien von Straftaten: 1) die in Koran oder Sunna bestimmten, als Recht Gottes geltenden drastischen Hadd-Strafen für bestimmte Kapitalverbrechen

(24 von 168 Wörtern)

Geschichte des islamischen Rechts

Um 900 setzte sich im sunnitischen Islam die Mehrheitsmeinung durch, dass nunmehr die rechtlichen Regelungen für alle wichtigen Fragen von den führenden Autoritäten der Rechtsschulen gefunden und formuliert seien und fortan dem einzelnen Gelehrten das Bemühen um eigenständige Normenfindung mittels der Vernunft (Idjtihad) anhand der genannten Grundlagen nicht mehr erlaubt sei. Diese Tendenz führte zu der falschen Annahme, dass das islamische Recht damit in Erstarrung verfallen sei.

Die Forderung nach einer Reform des islamischen Rechts (»Öffnung des Tores des Idjtihad«)

(80 von 711 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Islamisches Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/islamisches-recht