Das traditionelle islamische Strafrecht unterscheidet drei Kategorien von Straftaten: 1) die in Koran oder Sunna bestimmten, als Recht Gottes geltenden drastischen Hadd-Strafen für bestimmte Kapitalverbrechen

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Quellenangabe
Brockhaus, Fachbereiche des islamischen Rechts. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/islamisches-recht/inhalte-des-islamischen-rechts