Jagdrecht, zum einen alle sich auf die Jagd beziehenden Vorschriften (objektives Jagdrecht), besonders das Bundesjagdgesetz, das die Rahmenbedingungen für die Jagd vorgibt; Einzelheiten regeln die Jagdgesetze der Länder. Das Bundesjagdgesetz (BJG) stammt aus dem Jahr 1952 und wurde seitdem dreimal geändert: 1976, 2011 und 2013 (letzte Fassung vom 31. 8. 2015). Jagdrecht bezeichnet zum anderen die ausschließliche Befugnis zur Wildhege, Jagdausübung und Aneignung jagdbarer Tiere auf einem bestimmten Gebiet (subjektives Jagdrecht).

Wer darf wo jagen? Inhaber des (subjektiven) Jagdrechts ist der

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Werke

Weiterführende Literatur:

Naturschutz, Landschaftspflege u. einschlägige Regelungen des Jagd- u. Forstrechts,
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Quellenangabe
Brockhaus, Jagdrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/jagdrecht