Jagdschein, Ausweis über die Erlaubnis zur Ausübung der Jagd (§§ 15 ff. Bundesjagdgesetz). Er wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für

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Quellenangabe
Brockhaus, Jagdschein. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/jagdschein