Aufgrund der Rassenpolitik des Nationalsozialismus und der nationalsozialistischen Judenverfolgung (Holocaust) galt jegliches Kunstschaffen eines Juden oder einer Jüdin als »jüdisch« und damit als »volksfremd« und »entartet«. Künstler verloren ihren Beruf, ihre Existenz, ihren Namen und ihre Ehre. Sie mussten emigrieren und flüchten. Ihre Werke wurden entehrt, verfemt und vernichtet. Viele Künstler und im

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Quellenangabe
Brockhaus, Jüdische Kunst unter nationalsozialistischer Herrschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/judische-kunst/judische-kunst-unter-nationalsozialistischer-herrschaft