Bildende Künste: Die bildenden Künste standen bis in die Neuzeit im Dienst der Erfüllung religiöser Pflichten. Das Gebot der Gottesverehrung beinhaltet das Prinzip von »Hiddur mizwa«, was »Glanz und Ehre der Pflicht« bedeutet und dazu auffordert, die religiösen Einrichtungen und Geräte »schön zu gestalten«. Dem Gebot steht ein Verbot gegenüber. Nach 2. Mose 20, 4–5 und 5. Mose 5, 8–9 dürfen keine Bilder und Plastiken hergestellt werden, die der Gottesanbetung und kultischen Handlungen dienen. Dieses Bilderverbot war wesentlich für die Durchsetzung des

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Quellenangabe
Brockhaus, Jüdische Kunst von den Anfängen bis ins 20. Jahrhundert. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/judische-kunst/judische-kunst-von-den-anfängen-bis-ins-20-jahrhundert