Jugend- und Auszubildendenvertretung, Arbeitsrecht: die innerbetriebliche Arbeitnehmervertretung für jugendliche Arbeitnehmer. Durch Gesetz vom 13. 7. 1988 wurden die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (§§ 60 ff.) über die

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Quellenangabe
Brockhaus, Jugend- und Auszubildendenvertretung (Arbeitsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/jugend-und-auszubildendenvertretung-arbeitsrecht