Jugendkriminalität, Gesamtheit des strafrechtlich missbilligten Verhaltens Jugendlicher (nach dem deutschen Jugendstrafrecht zur Tatzeit 14- bis 17-Jähriger) und Heranwachsender (18- bis 20-jähriger Erwachsener), in Abgrenzung zur Kriminalität strafunmündiger Kinder (Kinderkriminalität) und strafrechtlich sogenannter Vollerwachsener (ab vollendetem 21. Lebensjahr). Der allgemeine und auch der wissenschaftliche Sprachgebrauch verstehen zum Teil nur das strafrechtlich relevante Verhalten 14- bis 17-Jähriger als Jugendkriminalität. Viel weiter gefasst ist der in Anlehnung an den angelsächsischen Sprachgebrauch (englisch juvenile delinquency) verwendete Begriff Jugenddelinquenz, in den zum Teil auch die

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Werke

Weiterführende Literatur:

N. Mössner: Jugendkriminalität in Deutschland u. ihre Entstehungsgründe (2016);
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Quellenangabe
Brockhaus, Jugendkriminalität. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/jugendkriminalität